Gestern bei den Eisbären

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    • Gestern bei den Eisbären

      Im Spiel gegen München hatten wir folgende Situation. Bei Angriff der Eisbären beging ein Münchner ein Foul, dass vom Schiedsrichter angezeigt wurde. Der Torhüter der Eisbären wollte sich zur Bank begeben um einem 6. Feldspieler Platz zu machen. Die Münchner eroberten die Scheibe und der Schiedsrichter unterbrach das Spiel. Nach ausgiebiger Besprechung nahmen die Schiedsrichter die Strafe jedoch zurück. Nun meine Frage. Hätten die Eisbären ein Tor erzielt, nachdem der Schiedsrichter die Strafe angezeigt hat und bevor das Spiel unterbrochen wurde,hätte dieses gezählt oder hätte das Gespann auch dann noch ihre Strafe zurücknehmen können?
    • Regel 114 V: "Ein Team, gegen welches eine Strafe angezeigt ist, kann mit eigenen Mitteln kein Tor erzielen." Dabei ist es unerheblich, ob die angezeigte Strafe evtl. ausnahmsweise einmal zurückgenommen wird - sie war erst einmal angezeigt und schließt damit während der laufenden Vorteilssituation ein aktives Tor der zu bestrafenden Mannschaft aus.
      Matthias Möhring
      - Schiedsrichter- Obmann LEV Mecklenburg/Vorpommern -
      - stellv. Schiedsrichter- Obmann LEV Berlin -
    • Das verstehe ich. Allerdings waren wir ja nicht die zu bestrafende Mannschaft. Die Strafe war angezeigt, wurde aber nach Beratung nicht ausgesprochen. Wenn die Eisbären ein Tor erzielt hätten bevor München in Puckbesitz gekommen wäre, hätte das Tor gezählt, oder hätten die Schiris die Strafe und das Tor dann auch noch zurück nehmen können.