Unkorrekte Ausrüstung

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    • Nein, nicht richtig - da gibt's keine Strafe. Der einzige Ausrüstungsgegenstand, bei dessen Verlust der Spieler nicht mehr weiterspielen darf, ist der Helm. Verliert der Spieler diesen und spielt weiter, bekommt er eine kleine Strafe. Bei anderen Gegenständen wie dem Handschuh oder auch der Halskrause im Nachwuchsbereich gibt es diese Regelung nicht.

      Es gibt nur eine Spezialvorschrift für die grundsätzliche Beschaffenheit des Handschuhs. Demnach ist es unzulässig, die Handfläche herauszutrennen, um den Stock besser greifen zu können - das wäre dann tatsächlich unkorrekte Ausrüstung.

      Ach so - und natürlich gibt es noch den "Handschuhverlust" während einer Schlägerei. Der Spieler, der sich der Handschuhe entledigt, um besser zuschlagen zu können, bekommt zusätzlich eine Diszi. Aber davon ging ich bei dem beschriebenen Vorgang erstmal nicht aus.
      Matthias Möhring
      - Schiedsrichter- Obmann LEV Mecklenburg/Vorpommern -
      - stellv. Schiedsrichter- Obmann LEV Berlin -