Ausländerlizenzen

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    • RE: Ausländerlizenzen

      Original von Hockeymaster_94
      Hi.

      Wisst ihr wieviele Ausländerlizenzen ein Team vergeben darf?
      Und was heißt "transferkartenpflichtig"?

      Pleas answer.
      Danke!



      :D Diese Frage habe ich auch vor kurzem mit einem Kollegen diskutiert.

      Also, wenn du es genau nachlesen willst, dann unter del.org/index.php?id=39#c38


      Hier die Erläuterung meines Kollegen:

      12 Ausländer dürfen lizenziert werden.

      Aber auf dem Spielberichtsbogen dürfen nur 11 (!!!) Ausländer drauf stehen

      Also:
      Im Kader dürfen es 12 sein, aber spielen dürfen maximal 11.

      Und jetzt wird's kompliziert:
      Die Staatsangehörigkeit bei der Lizenzierung sagt aus ob eine Ausländerlizens "verbraten" wird oder nicht. Wird er also unter der Saison "eingebürgert", so darf er auf dem Spielbogen als Deutscher erscheinen, aber die Ausländerlizenz ist weg.


      ;) ;) ;)
      blau & gelb ein Leben lang !

      Tradition verpflichtet! "Dynamo Weißwasser"


      :men: Iiro Itämies #39 for ever! :men:

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    • RE: Ausländerlizenzen

      Original von Hockeymaster_94
      Hi.

      Wisst ihr wieviele Ausländerlizenzen ein Team vergeben darf?
      Und was heißt "transferkartenpflichtig"?


      Pleas answer.
      Danke!



      Ich habe nur etwas älteres vom Eissport-Verband Nordrhein-Westfalen e.V gefunden, aber vielleicht reicht Dir dir Info ! 8)


      Transferkartenpflichtige Spieler in Ligen des LEV NRW

      In einem Transfer-Workshop im Rahmen des IIHF – Halbjahreskongresses im Juni 2003 wurde festgelegt, dass Spieler in unteren Ligen, die nicht zu nationalen Meisterschaften führen, ab sofort von der Transferpflicht befeit werden.

      Vom DEB wurde zur Umsetzung dieses Beschlusses folgende Regelung festgelegt:

      1. Diese Regelung gilt nicht für ESBG-Ligen.
      2. Diese Regelung gilt nicht für internationale Vereinswechsel.
      3. Diese Regelung gilt nur für Neuausstellungen (Erstausstellung im DEB-Bereich) von Spielberechtigungen.
      4. Der Spieler muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder seit mindestens 3 Jahren in Deutschland leben. Er darf während der letzten 18 Monate keine gültige Spielberechtigung in einem anderen IIHF- Mitgliedsverband besessen haben
      5. Vereinswechsel innerhalb der Ligenstruktur des LEV NRW (Bezirksliga/Landesliga/Verbandsliga/Regionalliga) sind möglich.

      Zur Klarstellung wird höchst vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein solcher Spieler transferkartenpflichtig bleibt bei einem Vereinswechsel in eine ESBG-Liga eine Transferkarte benötigt. Gleiches gilt wenn der Verein, bei dem der Spieler aktiv ist, in eine ESBG-Liga aufsteigt.

      Zum Ablauf:

      Wie bisher werden die Passanträge der Spieler zum LEV-NRW gesandt. Zusätzlich muss jedoch noch ein spezieller Antrag auf Befreiung von der Transferpflicht beim LEV mit eingereicht werden.

      Dieser Antrag ist beim DEB oder beim LEV erhältlich. Das Formblatt wurde vom DEB erstellt und auf die dort gewählten Formulierungen haben wir keinen Einfluss.

      Die vollständigen Unterlagen werden vom LEV NRW an den DEB weitergeleitet. Dort wird abschließend geprüft ob der Spieler die vorstehenden Kriterien erfüllt und eine Spielberechtigung ohne Transferkarte erteilt werden kann. Wenn der DEB zustimmt wird dann ein Spielerpass ausgestellt.



      Quelle: lev-nrw.de/altes/tk-spieler%20NRW.htm
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